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Visum zur Arbeitsplatzsuche nach dem Punktesystem - Chancenkarte

18.07.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Bitte beachten Sie unbedingt auch die Erläuterungen im Artikel Checkliste allgemein für alle Nationalen Visa https://quito.diplo.de/ec-de/service/05-VisaEinreise/-/2433832
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor.
  • Die Botschaft behält sich vor, zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen anzufordern.

Bitte ermöglichen Sie sich und allen anderen Kunden einen raschen und reibungslosen Ablauf, indem Sie folgende Hinweise beachten:
Unterlagen (ein Satz Originale von, 1 Satz Kopien) wie auf der Checkliste ordnen.

Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

Bitte legen Sie die hier aufgeführten Dokumente in der erbetenen Form und Reihenfolge vor.
Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit (6 Wochen nach Antragstellung) führen zu längeren Bearbeitungszeiten und einem erheblichen Mehraufwand für die Visastelle und werden daher nicht beantwortet.

ALLE ANTRAGSTELLER müssen folgende Unterlagen vorlegen (Papierformat Carta oder A4):

□ Aktuelles biometrisches Passbild

□ Gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. 1 Jahr gültig und mit mind. noch 2 komplett freien Seiten)

□ VIDEX Formular https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-langfristiger-aufenthalt gedruckt, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

□ Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

□ Einfache Kopie des Nachweises der Reisekrankenversicherung (gültig ab Einreise für alle Schengen-Staaten für den gesamten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro)

□ Einfache Kopie des Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel (Merkblatt Finanzierung)
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mindesten 1.027,- Euro zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 12.324,- Euro nachzuweisen.

□ Kopie eines selbst verfassten und unterschriebenen Motivationsschreibens auf Deutsch oder Englisch mit detaillierten Angaben über

  • die zeitliche und inhaltliche Planung des Aufenthalts
  • den Arbeitsbereich bzw. Beruf, für den Sie sich interessieren
  • die Unternehmen, bei denen Sie sich bewerben möchten
  • die geplante Unterkunft in Deutschland
  • Falls zutreffend: die Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation, die Sie in Deutschland planen

□ Kopie eines tabellarischen Lebenslaufes auf Deutsch oder Englisch

□ Original ALTE-zertifiziertes Sprachzeugnis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestes Niveau A1

□ Einfache Kopie des Sprachzeugnisses Deutsch


UND/ODER

□ Original Sprachzeugnis über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache, mindestens Niveau B2

Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.

□ Einfache Kopie des Sprachzeugnisses Englisch


Zusätzlich einzureichende Unterlagen abhängig von Ihrer Qualifikation:

□ Original des ausländischen Berufsausbildungsabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung

□ Einfache Kopie des ausländischen Berufsausbildungsabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung

□ Kopie der Bescheinigung der „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) (https://zab.kmk.org/en/dab) über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER

□ Kopie des Teilanerkennungsbescheids /Defizitbescheids für Ihre Berufsqualifikation


ODER

□ Original des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung

□ Einfache Kopie des ausländischen Hochschulabschlusses mit Apostille und offizieller deutscher Übersetzung

□ Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der Anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/anabin.html) für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)


ODER (falls der Abschluss in der Anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig und/oder die Hochschule nicht mit “H+„ bewertet ist).

□ Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' https://zab.kmk.org/en/statement-comparability (Original + Kopie)


ODER

□ Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)


Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktezahlen sind auf “Make it in Germany„ https://www.make-it-in-germany.com/visa-residence/types/job-search-opportunity-card zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:

□ Original Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw.

□ Einfache Kopien der Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw.

□ Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch

o ungekündigte Mietverträge

o Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.

o Pässe mit Visa und Einreisestempeln

□ Möchte Ihr Ehepartner ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann einer von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihres Ehepartners vor.


Wenn der Antragsteller nicht ecuadorianischer Staatsbürger ist, zusätzlich:

□ Einfache Kopie des gültigen ecuadorianischen Langzeit-Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)


Gebühr

□ Visumgebühr 75,- €. Zahlbar in Dollar bei Antragstellung.

Haftungsausschluss: Diese Hinweise sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden. Da sich jedoch jederzeit häufig auch kurzfristig Änderungen der zu beachtenden Vorschriften und der vorzulegenden Dokumente ergeben können, kann keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Hinweise übernommen werden. Rechtsansprüche können aus dieser Zusammenstellung nicht hergeleitet werden.

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