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Wichtiger Hinweis: Ausreise Kinder, die (auch) ecuadorianische Staatsangehörige sind

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Kinder, die (auch) ecuadorianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-ecuadorianische Doppelstaater) oder einen ständigen Wohnsitz in Ecuador genießen, bedürfen einer gerichtlichen, notariellen oder konsularisch (ecuadorianisches Konsulat im Ausland) beglaubigten Einverständniserklärung, wenn sie allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen.

Nähere Informationen (auf Spanisch) finden Sie auf der Website der Migrationsbehörden.

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