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Beschaffung von Urkunden

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Die Botschaft kann keine Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Dokumente beschaffen. Die Erledigung muss durch die Betroffenen selbst oder von Ihnen bevollmächtigte Personen ihres Vertrauens bei den zuständigen deutschen und ecuadorianischen Behörden erfolgen.

Die Botschaft kann keine Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Dokumente beschaffen. Die Erledigung muss durch die Betroffenen selbst oder von Ihnen bevollmächtigte Personen ihres Vertrauens bei den zuständigen deutschen und ecuadorianischen Behörden erfolgen.

Beschaffung von Urkunden aus Deutschland

Personenstandsurkunden können oft über die Webseiten der entsprechenden Gemeinden bestellt werden.

Wurde ein Personenstandsfall vom Standesamt I in Berlin beurkundet, können die Urkunden dort direkt bestellt werden:

Standesamt I Berlin

Wir weisen Sie darauf hin, dass deutsche Urkunden zur Vorlage in Ecuador einer Apostille bedürfen.

Sehen Sie auch Apostillierung von Urkunden

Beschaffung von Urkunden aus Ecuador

Personenstandsurkunden aus Ecuador können auf der Webseite des Registro Civil beantragt werden:

https://www.registrocivil.gob.ec/emision-de-certificado-de-identidad-y-estado-civil-en-linea/

Serviceportal des Registro Civil: https://apps.registrocivil.gob.ec/portalCiudadano/index.jsf

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diese Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden der Apostille bedürfen, die wiederum nur durch das zuständige Außenministerium in Ecuador ausgestellt wird:

https://www.gob.ec/cj/tramites/legalizacion-documentos-posterior-apostilla

https://www.gob.ec/mremh/tramites/apostilla-legalizacion-documentos

Sehen Sie auch Apostillierung von Urkunden

Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung einer privaten Dienstleisterin oder eines privaten Dienstleisters, wie z.B. einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts oder einer Notarin oder eines Notars.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter:

Auswärtiges Amt

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