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Mitnahme von Haustieren

Golden Retriever

Golden Retriever, © Colourbox.de

Artikel

Hier finden Sie nützliche Informationen falls Sie Haustiere aus Deutschland nach Ecuador oder von Ecuador nach Deutschland mitbringen möchten.

Mitnahme von Haustieren von Deutschland nach Ecuador

Wenn Sie Haustiere aus Deutschland mitbringen wollen, wenden Sie sich für verbindliche Informationen bitte an die Abteilung „Agrocalidad, Agencia Ecuatoriana de Aseguramiento de la Calidad del Agro“ des „Ministerio de Agricultura, Ganadería, Acuacultura y Pesca“ (spanische Sprache). Die Deutsche Botschaft kann hierzu keine Informationen geben.

Webseite von Agrocalidad


Mitnahme von Haustieren von Ecuador nach Deutschland

1.) Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen nach Deutschland

Die Ein- und Durchfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern ist in der Europäischen Verordnung Nr. 576/2013 geregelt. Ecuador gehört demnach zu der „Gruppe der nicht-gelisteten Drittstaaten“.

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Artikel zu Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtiere)

Seit 29.12.2014 gibt es außerdem ein neues EU-einheitliches Muster für die notwendige Veterinärbescheinigung, um diese Tiere von Ecuador nach Deutschland einführen zu können.
Muster der neuen Veterinärbescheinigung


2.) Reisen mit Heimvögeln nach Deutschland

Die Ein- und Durchfuhr von Heimvögeln aus Nicht-EU-Ländern erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der aviären Influenza (AI) zu verhindern.

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Artikel zu Reisen mit Heimvögeln


3.) Reisen mit anderen Haustieren nach Deutschland

Anders als bei Hunden, Katzen, Frettchen und Vögeln ist die Ein- und Durchfuhr anderer Heimtiere innerhalb der EU nicht harmonisiert. Für die Ein- und Durchfuhr in/durch die Bundesrepublik Deutschland gilt deshalb nationales deutsches Recht.

Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Artikel zu Reisen mit anderen Haustieren


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Deutschen Zolls:

Webseite Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Webseite Deutscher Zoll

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